Monteurzimmervermittlung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlungsagentur Consulting
 
 
Allgemeine Mietbedingen
 
1. Anwendungsbereich
 
1.1. Diese Mietbedingungen gelten für Verträge zwischen Enes Alili („Vermieter“) und Unternehmen über Monteurunterkünfte.
 
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmens haben nur Gültigkeit, wenn Sie von dem Vermieter schriftlich anerkannt werden.
 
1.3. Individuelle Abreden zwischen dem Vermieter und dem Unternehmen haben Vorrang vor diesen AGB.
 
2. Vertragsgegenstand
 
2.1. Vertragsgegenstand ist die befristete Vermietung von Monteurunterkünften für Mitarbeiter des Unternehmens. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung der vereinbarten Miete.
 
2.2. Monteurunterkünfte können Gemeinschaftsunterkünfte, einzelne Zimmer oder Wohnungen sein. Die Ausstattung der Unterkunft ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung.
 
2.3. Monteurunterkünfte sind nicht exklusiv, es sei denn, das Unternehmen mietet die gesamte Unterkunft. Andernfalls werden Unterkünfte auch mit Mitarbeitern von anderen Unternehmen belegt.
 
3. Vertragsschluss
 
3.1. Der Vermieter gibt zunächst ein unverbindliches Angebot ab. Das Unternehmen gibt daraufhin eine verbindliche Buchungserklärung ab. Nimmt der Vermieter die Buchungserklärung durch eine verbindliche Buchungsbestätigung an, kommt ein wirksamer Vertrag zustande.
 
3.2. Kann der Vermieter die vermietete Unterkunft im vereinbarten Zeitraum nicht bereitstellen, so ist er berechtigt, eine zumutbare Ersatzunterkunft zu stellen.
 
3.3. Der Vermieter ist innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Unterkunft nicht verfügbar sein sollte.
 
3.4. Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss sind nur gültig, wenn sie von dem Vermieter in Textform bestätigt werden.
 
4. Miete, Kaution, Zahlungsbedingungen
 
4.1. Es gilt die vereinbarte Miete zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Unternehmen ist zur Zahlung einer Kaution verpflichtet. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Angebot.
 
4.2. Miete und Kaution sind innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Miete ist für den gesamten Mietzeitraum im Voraus fällig. Zahlt das Unternehmen nicht bei Fälligkeit, so kann der Vermieter nach der erfolglosen Bestimmung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
 
4.3. Der Anspruch auf die Miete besteht auch dann, wenn das Unternehmen die Unterkunft nicht oder nicht während der gesamten Mietzeit oder mit weniger Mitarbeitern als vorgesehen nutzt. Ein Recht zur Stornierung der Unterkunft oder zur Reduzierung der gebuchten Mitarbeiteranzahl besteht nicht.
 
4.4. Kommt der Mieter mit der Rückgabe der Unterkunft in Verzug, so hat er für jeden Tag der verspäteten Rückgabe die anteilige Tagesmiete zu zahlen. Zusätzlich ist das Unternehmen zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Vermieter einem Anschlussmieter ersetzen muss, weil die Unterkunft nicht zur Verfügung stand.
 
5. Übergabe
 
5.1. Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Tag durch persönliche Schlüsselübergabe, Zugangscodes oder auf sonstige Art und Weise.
 
5.2. Die Übergabe erfolgt an den Mitarbeiter, der von dem Unternehmer zuvor als zuständiger Mitarbeiter benannt wurde. Der Mitarbeiter hat sich durch Vorlage eines Ausweisdokuments zu identifizieren. Wird von dem Mitarbeiter kein Ausweisdokument vorgelegt, kann der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern, ohne dass dies das Unternehmen von der Entrichtung der Miete befreit.
 
5.3. Der zuständige Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Wunsch des Vermieters ein Übergabeprotokoll bezüglich des Zustands der Unterkunft und der Einrichtungsgegenstände zu unterzeichnen.
 
6. Nutzung der Unterkunft
 
6.1. Die Unterkunft darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie darf nur mit der Anzahl der Personen belegt werden, die vertraglich vereinbart sind. Die Unterkunft oder einzelne Betten dürfen nicht untervermietet oder sonst Dritten überlassen werden.
 
6.2. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten und die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. Die Mitarbeiter des Unternehmens haben Störungen anderer Bewohner zu unterlassen.
 
6.3. In allen Unterkünften besteht ein Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung ist das Unternehmen verpflichtet, die Kosten einer Sonderreinigung zu zahlen.
 
7. Rückgabe
 
7.1. Die Rückgabe erfolgt durch Erstellung eines Übergabeprotokolls und Übergabe der Schlüssel.
 
7.2. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Unterkunft besenrein zurückzugeben, es sei denn, es wurde eine Übernahme der Reinigung durch den Vermieter gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts vereinbart.
 
8. Gewährleistung
 
8.1. Treten während der Mietzeit Mängel auf, wird der Vermieter diese beseitigen lassen.
8.2. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn das Unternehmen die Mängel unverzüglich mitteilt und es sich um nicht unerhebliche Mängel handelt.
 
9. Schadensersatz; Versicherung
 
9.1. Das Unternehmen haftet für alle Schäden an der Unterkunft, dem Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen, die von seinen Mitarbeitern verursacht worden sind. Das Unternehmen ist verpflichtet, Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden.
 
9.2. Das Unternehmen ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. auf Verlangen des Vermieters vorzulegen, die Schäden an der Mietsache abdeckt. Legt das Unternehmen keine Versicherung vor, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
 
9.3. Der Vermieter haftet nicht für das Abhandenkommen der von den Mitarbeitern eingebrachten Gegenständen.
 
9.4. Sofern die Unterkunft über ein WLAN zur Mitbenutzung verfügt, besteht keine Haftung des Vermieters für die jederzeitige Verfügbarkeit oder eine bestimmte Bandbreite. Das Unternehmen haftet dem Vermieter für Schäden, die sich aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs ergeben, insbesondere aus dem illegalen Download von Filmen. Das Unternehmen stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs beruhen. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
 
9.5. Das WLAN hat keine oder nur eine standardisierte Verschlüsselung, sodass Dritte unter Umständen auf Daten von unternehmensinternen Plattformen zugreifen und diese missbräuchlich verwenden können. Das Unternehmen ist für daraus resultierende Schäden selbst verantwortlich.
 
9.6. Der Vermieter haftet für Körperschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden aufgrund der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
10. Mietdauer
 
10.1. Mietverträge haben die vereinbarte Laufzeit und enden zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt keine Rückgabe der Unterkunft zum Ende der Laufzeit, haftet das Unternehmen für daraus resultierende Folgeschäden.
 
10.2. Der Mietvertrag ist während der vereinbarten Mietzeit ordentlich nicht kündbar. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn die Mitarbeiter des Unternehmens gegen die geltenden Verhaltensregeln verstoßen.
 
11. Schlussbestimmungen
 
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
11.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit das Unternehmen ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.